Regelmäig erhalten Unternehmen, Selbständige, Gewerbetreibende, sogar
Kleingewerbetreibende und manchmal auch Privatpersonen, gerade in der
Urlaubszeit zur Jahresmitte, Post. Inhalt der Briefe ist auf den ersten
Blick ein Korrekturabzug des Branchenbuchs "Gelbe Seiten".
Jedenfalls sprechen die gelbe Farbe und die Aufmachung des Schreibens
auf den ersten, meist auch auf den zweiten Blick dafür. Oftmals liegt
auch, um das Ausfüllen angenehmer und einfacher zu gestalten, ein
Rückumschlag, teils mit dem Vermerk "Gebühr zahlt Empfänger", bei.
Vermeintlich müssen lediglich Ort und Datum, Unterschrift und
Firmenstempel aufgebracht werden, da sich an den Angaben in diesem
vermeintlichen Korrekturabzug der Gelben Seiten nichts geändert hat.
Was auf dem ersten Blick nicht ersichtlich ist, ist die Tatsache, dass
zwar die Angaben im "Korrekturabzug" aus den Gelben Seiten stammen, von
wo man sie abgeschrieben oder mit moderner Technik übernommen hat, der
Anbieter aber nicht das bekannte Branchenbuch ist. Hinter den Schreiben
stehen vielmehr eine Vielzahl von dubiosen und unseriösen Anbietern,
deren einziges Ziel eine schnelle Mark auf Kosten der Betroffenen ist.
Erst ein genaues Hinsehen nämlich zeigt, dass der vermeintlich von den
Gelben Seiten stammende Korrekturabzug eigentlich ein Eintragungsantrag
eines völlig unbekannten Branchenbuchs ist, der in der Regel mindestens
netto EUR 1.000.- pro Jahr kostet, oftmals auch erheblich mehr, ohne
dass auch nur ansatzweise eine halbwegs angemessene Gegenleistung
hierfür geboten wird.
Einmal unterschrieben und abgesandt, wird es aufwändig, den Vertrag zu
beseitigen. Insbesondere hilft nicht die Berufung auf die Urlaubszeit
und die daraus folgende Abwesenheit des Geschäftsinhabers sowie der
Hinweis auf eine Vertretung, die sich nur geirrt hat. Am besten sollten
Anschreiben dieser Art sofort dem Reißwolf oder Papierkorb überantwortet werden.
Wenn aber nun ein solcher Antrag versehentlich unterzeichnet wurde,
sollte umgehend der Betreiber des Branchenbuchs angeschrieben werden
unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg in einem ähnlichen Fall, wonach die Bezeichnung "Korrekturabzug" beim Empfänger
des Schreibens einzig die Vorstellung erweckt, er solle lediglich die
Richtigkeit der aufgeführten Daten prüfen und bestätigen. Der Abschluss
eines kostenpflichtigen Vertrages werde hiervon nicht gedeckt, so die
Richter des LG Hamburg.
Daher abschließend unser Tipp: Bevor Sie sich im nachhinein mit den
Betreibern der dubiosen Branchenbücher außergerichtlich oder gar
gerichtlich streiten müssen, sollten Sie im Vorfeld, nämlich nach
Erhalt des vermeintlichen Korrekturabzugs der Gelben Seiten, Vorsicht
walten lassen.
Übrigens ... ist ein Standardeintrag in den "echten" Gelben Seiten kostenlos.
Autorenprofil - Experte TH. KRONENBERGHS :
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